Konflikte und mehr

Frieden schaffen ohne Waffen – auch vor der eigenen Haustür.
Das ist nicht immer leicht. Die Häuser sind Privateigentum und es gibt unterschiedliche Vorstellungen zu Um- und Anbauten, zur Vorgartengestaltung, zu Lebensformen, zur Lautstärke bei Feiern, …

Der eine Nachbar baut im Hintergrundstück neu, der andere hat keine Sonne mehr im Garten. Daraufhin baut er eine Dachterasse, um in der Sonne sitzen zu können. Jetzt hat er aber einen guten Ausblick in des einen Nachbars Garten, den das wiederum sehr stört.

Ein anderer Fall: An ein altes Haus wird nach hinten ein großer Anbau gesetzt, nun ist der Blick aus dem Garten komplett verändert.

vor dem Anbau
aus gleicher Blickrichtung nach dem Anbau

ein etwas zurückliegender Fall:
Wittingsbrunsbroker Tauben im bundesweiten Presserummel
Eines Morgens im Juni 1999 fahren immer mehr Autos in die Sackgassen Wittingsbrok und Brunsbrok und parken vor den Häusern, weil der Parkplatz in der Mitte längst vollgestellt ist. Nun erscheinen auch noch Übertragungswagen eines privaten Fernsehsenders und eines norddeutschen Radiosenders. Journalisten und Kameraleute schwärmen aus den verschiedenen Fahrzeugen und steuern auf ein Haus zu. Der Grund für dieses große Interesse von Rundfunk, Fernsehen und Presse ist ein Streit zwischen zwei Nachbarn, der zunächst vor dem Landgericht, dann vor dem Oberlandesgericht Oldenburg ausgetragen wird.
Nachbar A hatte Nachbarn B verklagt, weil er sich durch dessen Tauben belästigt fühlte. Das Gurren und Flügelrauschen der mindestens 35 frei fliegenden Tauben und vor allem die Verkotung seines Grundstücks seien nicht mehr hinnehmbar, berichtet Nachbar A den Reportern. Er möchte die Zahl der Tauben auf 15 begrenzt haben. Nachbar B hingegen will sich nicht einschränken lassen und seinen Bestand von knapp 100 Tieren erhalten, weil er sonst den Taubensport nicht durchführen könne.
Bei der Ortsbesichtigung des Taubenschlages und des Nachbargrundstücks überzeugen sich die Richter des Landgerichts in Anwesenheit der Journalisten und vor laufenden Kameras von den Gegebenheiten, stellen nur leises Flügelrauschen fest und entdecken keinen Kot auf Dach und Rasen des Nachbarn A. Der Taubenzüchter kann sogar nachweisen, dass Sporttauben anders koten als wild lebende Tauben, nämlich kleine feste Portionen im Gegensatz zu breiten matschigen. Somit können die vermeintlichen Kleckse auf dem Rasen des Nachbarn A gar nicht von seinen Tauben stammen.
Die Klage wird mit der Begründung, 35 frei fliegende Tauben seien der Allgemeinheit zumutbar, abgewiesen und das Oberlandesgericht bestätigt das Urteil. Damit ist ein richtungsweisendes Grundsatzurteil für die 80 000 Taubenzüchter in Deutschland gesprochen worden.
Beide Nachbarn akzeptieren das Ergebnis. Nachbar A zieht einige Zeit später weg.
Marlies Peters

Auch das passierte in der Siedlung: